Sie können aktiv entscheiden, ob Sie die Rechnungen erstattet bekommen wollen oder sich die garantierte Pauschalleistung – welche Entscheidung Sie auch für sich treffen es zahlt sich für Sie auf jeden Fall aus.
Ihre garantierte Pauschalleistung bei Gesundheit*:
Sie erhalten für jede nach diesem Tarif versicherte Person (ausgenommen Kinder und Jugendliche), für die keine Versicherungsleistungen für das Geschäftsjahr abgerechnet worden sind, im Folgejahr eine Pauschalleistung. Mit dieser können Sie schnell ein stabiles Polster in Form eines Gesundheitskonto bilden, aus dem heraus kleinere Krankheitskosten und Gesundheitsaufwendungen gezahlt werden können. Die maximale Pauschalleistung von sechs Monatsbeiträgen wird schon nach vier leistungsfreien Jahren erreicht. Die Leistung ist garantiert und erfolgsunabhängig.
Ihre garantierten Leistungen bei Krankheit*:
- 100 % Erstattung bei ambulanter Heilbehandlung (freie Arzt - und Heilparktikerwahl) plus Zusatzkatalog mit erweitertem Leistungsverzeichnis für Naturheilverfahren
- 100 % Hilfsmittel
- 100 % Heilmittel
- 100 % Erstattung bei stationärer Behandlung im Einbett –oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung (auch über die Höchstsätze der GOÄ)
- 100 % Zahnbehandlung
- 75 % Zahnersatz / Kieferorthopädie
- Keine Summenbegrenzung bei Zahnersatz
- Selbstbeteiligung von insgesamt 255 EUR (Kinder und Jugendliche 127 EUR) pro Jahr
*Die genannten Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die Vorteile für Sie auf einen Blick:
Garantierte Pauschalleistung
- Basis für Ihr persönliches Gesundheitsprogramm
- Mitgliedschaft in einer kostenbewussten Gemeinschaft
- Finanzierbarkeit der Beiträge im Alter
Offener Hilfsmittelkatalog
- Erstattung aller medizinischen notwendigen Hilfsmittel
- Medizinischer Fortschritt ist mitversichert
Umfangreicher Leistungskatalog für Alternativmedizin
- über die schulmedizinisch anerkannten Behandlungsmethoden hinaus können Sie „Andere Wege der Medizin“ nutzen
Psychotherapeutische Behandlung ohne summenmäßige und prozentuale Begrenzung (bis zu 30 Sitzungen ohne vorherige Genehmigung; mehr nach Zusage)
- Bei akuten Fällen sofortige Behandlung möglich
- Sitzungsanzahl nicht tarifbedingt begrenzt
Stationäre Behandlung ohne GOÄ – Höchstsatzbegrenzung
- In begründeten Fällen Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus
Zahnersatz ohne Summenbegrenzung
- Kompletter Versicherungsschutz von Anfang an
Die Erhaltung Ihrer Gesundheit ist uns ein wichtige Anliegen.
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Andreas Richter-Kaaden
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